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Dienstag, 01. Mai 2012

Erst vermieten, dann verkaufen – das spricht nicht gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht

Eine Einkünfteerzielungsabsicht ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige eine Immobilie auf Wunsch des potenziellen Erwerbers zunächst zwei Jahre an diesen vermietet...