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Offenlegung nach dem EHUG
Offenlegung nach dem EHUG
Zum 01.01.2007 ist das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) in Kraft getreten.
Mit der Einführung des EHUG hat die Bundesregierung die EU-Publizitätsrichtlinie und teilweise die EU-Transparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Durch das EHUG wird der Umfang der offenzulegenden Unterlagen nicht erweitert. Denn auch bislang mussten Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Geschah dies nicht, wurde ein Verstoß nicht von Amts wegen geahndet.
Hier setzt die Änderung durch das EHUG an. Denn seit dem 01.01.2007 werden sämtliche Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH's verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse beim eBundesanzeiger einnzureichen.
Gleiches gilt für solche Gesellschaften, bei denen nach dem KapCoRiLiG nicht mindestens ein Vollhafter eine natürliche Person ist. Dies betrifft in erster Linie die Rechtsform der GmbH & Co KG.
Werden die Daten nicht spätestens ein Jahr nach Abschluss des offenzulegenden Wirtschaftsjahres eingereicht, erfolgt eine automatische Übermittlung des Verstoßes durch den eBundesanzeiger an das neu gegründete Bundesamt für Justiz (BfJ).
Das BfJ erläßt in einem ersten Schritt eine Aufforderung die entsprechenden Daten zu veröffentlichen. Bereits diese Aufforderung kostet 53,50 Euro und kann gegen die Gesellschaft und jeden Geschäftsführer - auch parallel - ergehen.
Nach dieser Aufforderung wird der Gesellschaft gesetzlich eine Frist von 6 Wochen eingeräumt. Kommt die Gesellschaft auch innerhalb dieser Frist ihren Veröffentlichungspflichten nicht nach, verhängt das BfJ ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500,00 bis 25.000,00 Euro. Die Zahlung dieses Ordnungsgeldes entbindet nicht von der weiteren Verpflichtung zur Offenlegung der Unternehmensdaten.
Sollten Sie Fragen zum Thema Veröffentlichungen nach dem EHUG haben, stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
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Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Kfm.
Günter Hecking
Steuerberater
vereidigter Buchprüfer
Telefon: +49 (0) 2236 . 3982 - 0
E-Mail: guenter.hecking::ahw-steuerberater.de

Dipl.-Kfm. (FH)
Christian Reichling
Steuerberater
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E-Mail: christian.reichling::ahw-steuerberater.de
