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Mittwoch, 01. Februar 2012

Für Standardsoftware gilt: kein bewegliches Wirtschaftsgut, kein Investitionsabzugsbetrag

Software ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs (BFH) selbst dann ein immaterielles Wirtschaftsgut, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist.


Das wirkt sich für den...

Mittwoch, 01. Februar 2012

EÜR: Ohne offiziellen Vordruck geht so gut wie nichts

Ordnung muss sein, meint der Bundesfinanzhof (BFH) einmal mehr – diesmal mit Blick auf die Einnahme-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Er hat entschieden, dass Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung...